Solarmodule genehmigungspflichtig detmold
Technische anforderungen (bauo NRW, din)
unabhängig von der genehmigungspflicht müssen solarmodule stets den bautechnischen anforderungen genügen, insbesondere hinsichtlich der standsicherheit.- standsicherheitsnachweis nach §63 bauo NRW: für tragende bauteile und deren standsicherheit ist ein standsicherheitsnachweis zu erbringen. Bei dachanlagen ist zu prüfen, ob die vorhandene dachkonstruktion die zusätzliche last (solarmodule, schnee, wind) tragen kann. Dies erfordert oft eine statische berechnung durch einen qualifizierten tragwerksplaner. Die bemessung der lasten erfolgt nach den eurocodes, insbesondere:
- din en 1991-1-3 (eurocode 1-3): einwirkungen infolge schnee.
- din en 1991-1-4 (eurocode 1-4): einwirkungen infolge wind.
- bodenmechanik und fundamente (bei freiflächenanlagen): bei bodenmontierten solaranlagen (freiflächenanlagen, aufständerungen im garten) sind die fundamente entsprechend den baugrundverhältnissen zu bemessen.
- din en 1997-1 (eurocode 7-1): entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen konstruktionen und fundamenten.
- din 18300 (vob/c - erdarbeiten): gilt für die ausführung von erdarbeiten, inklusive der herstellung von gräben für fundamente. Die frosttiefe in NRW beträgt in der regel 80 cm, d.H. Fundamente müssen mindestens diese tiefe erreichen, um frosthebungen zu verhindern.
- blitzschutz: die notwendigkeit eines blitzschutzes ist nach vde 0100-443, vde 0100-534 und din en 62305 zu prüfen, insbesondere bei gebäuden mit blitzschutzanlage oder in exponierter lage.
Tabelle: fundamenttypen für bodenmontierte solaranlagen in detmold
diese tabelle bietet eine orientierung für fundamente von bodenmontierten solaranlagen unter berücksichtigung der frosttiefe in detmold und allgemeiner statischer anforderungen.| fundamenttyp | mindesttiefe (detmold, frosttiefe) | material | kostenschätzung pro fundament (richtwert) |
|---|---|---|---|
| betonpunktfundament | 80 cm (frosttiefe NRW) | c25/30 beton, bewehrung | 80 - 150 € |
| schraubfundament | 120 cm (für standsicherheit bei windlasten) | verzinkter stahl | 60 - 120 € |
| streifenfundament (bei reihenaufstellung) | 80 cm (frosttiefe NRW) | c25/30 beton, bewehrung | 100 - 200 € pro lfm |
| ballastierung (betonplatten, schotterkäfige) | < 80 cm (nur für auflasten ohne bodeneingriff) | betonplatten, kies/schotter | 20 - 80 € |
Häufige fehler, die sie vermeiden sollten
- fehlende statische berechnung: viele dächer, insbesondere ältere, sind nicht für die zusätzlichen lasten von solarmodulen und deren unterkonstruktion ausgelegt. Eine fehlende oder unzureichende statische berechnung kann zu schäden am dach oder sogar zum einsturz führen.
- nichtbeachtung des denkmalschutzes: in detmold sind viele gebäude und ensembles denkmalgeschützt. Eine installation ohne vorherige abstimmung mit der unteren denkmalbehörde führt unweigerlich zu nachbesserungen oder rückbau.
- falsche annahme der genehmigungsfreiheit: auch wenn viele dachanlagen genehmigungsfrei sind, gibt es ausnahmen (z.B. Bei überschreitung der dachfläche, bei fassadenanlagen bestimmter größe, oder in sondergebieten). Eine unzureichende prüfung führt zu problemen mit der bauaufsichtsbehörde.
- unzureichende befestigung: eine mangelhafte verankerung der module auf dem dach oder der fundamente im boden kann bei sturm- oder schneelasten zu erheblichen schäden führen.
- ignorieren von abstandsflächen: bei anlagen an der fassade oder als freiflächenanlage sind die abstandsflächen zu nachbargrundstücken einzuhalten oder eine baulast zu sichern.