Abrissgenehmigung feuerstelle krefeld
Lokale vorschriften in krefeld
Zuständige behörde und bauo NRW
die zuständigkeit für abbruchvorhaben im stadtgebiet krefeld liegt beim bauaufsichtsamt der stadt krefeld. Gemäß der landesbauordnung NRW (bauo NRW) sind kleinere abbruchvorhaben von anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig wären, oft auch genehmigungsfrei. Für eine feuerstelle, die in der regel kein gebäude im sinne der bauo NRW darstellt, ist die genehmigungspflicht abhängig von ihrer größe, der art ihrer befestigung und dem vorhandensein potenzieller gefahrenstoffe. Im besonderen könnten die regelungen der §§ 62 und 63 bauo NRW relevant sein, die genehmigungsfreie oder anzeigepflichtige vorhaben definieren.prüfen sie die 'hinweise zum genehmigungsfreien bauen' der stadt krefeld (z.B. Stand 2023, erhältlich beim bauaufsichtsamt). Kleinere, nicht ortsfeste feuerstellen oder solche bis zu einer bestimmten grundfläche und einem geringen umbauten raum (z.B. ≤ 30 m³) sind in der regel genehmigungsfrei. Die verpflichtung zur sicheren durchführung des abbruchs und zur fachgerechten entsorgung bleibt jedoch stets bestehen.es ist stets ratsam, eine formlose anfrage beim bauaufsichtsamt einzureichen oder die spezifischen merkblätter einzusehen, um klarheit über die genehmigungspflicht oder anzeigepflicht für ihr konkretes vorhaben zu erhalten.
Phasen des abbruchs und spezifische anforderungen
| abbruchphase | kurzbeschreibung | relevante norm/gesetz | wichtige hinweise |
|---|---|---|---|
| 1. Vorbereitung | prüfung auf genehmigungspflicht, detaillierte bestandsaufnahme der feuerstelle, erkundung möglicher gefahrenstoffe (z.B. Asbest in alten feuerschalen, rußablagerungen), planung der entsorgungskanäle. | bauo NRW (§62, §63), krwg, avv, ggf. Trgs 519 | umfassende dokumentation (fotos vor beginn), absperrung des arbeitsbereichs zur gefahrenabwehr, sicherstellung der medienfreiheit (abstellen von wasser/strom, falls angebunden). |
| 2. Demontage / abbruch | kontrollierter rückbau der feuerstelle und des fundaments mit geeigneten werkzeugen und techniken. | din 18300 (für erdarbeiten nach rückbau), arbeitsschutzgesetz (arbschg), dguv-vorschriften | sicherstellung der standsicherheit umgebender bereiche, minimierung von staub- und lärmentwicklung, einsatz geeigneter persönlicher schutzausrüstung (psa) wie schutzbrille, handschuhe, sicherheitsschuhe, staubmaske. |
| 3. Entsorgung | systematische trennung der abbruchmaterialien bereits auf der baustelle und deren fachgerechte abfuhr. | krwg, avv, lokale entsorgungssatzung krefeld | bauschutt (beton, ziegel, mörtel) ist getrennt von restmüll und insbesondere von gefährlichen abfällen (z.B. Asbesthaltige baustoffe, ruß von ölfeuerstätten) zu sammeln und zu entsorgen. Für gefährliche abfälle besteht eine nachweispflicht. |
| 4. Rekultivierung | verfüllung der baugrube (falls durch fundamententfernung entstanden) und wiederherstellung des ursprünglichen geländes. | din 18300 (verfüllung und verdichtung von gräben und baugruben), bundes-bodenschutzgesetz (bbodschg) | verwendung von geeignetem, schadstofffreiem füllmaterial (z.B. Bodenaushub oder recyclingbaustoffe nach entsprechender prüfung), fachgerechte, lagenweise verdichtung (z.B. Mit einem rüttler), wiederherstellung der ursprünglichen oberflächenstruktur (z.B. Rasen, pflaster). |
Häufige fehler beim abriss von feuerstellen
als erfahrener baustatiker beobachte ich immer wieder fehler, die bei abbruchvorhaben zu unnötigem mehraufwand, rechtlichen konsequenzen oder umweltschäden führen können. Vermeiden sie diese typischen fallstricke:- unzureichende prüfung der genehmigungspflicht: ein bauherr in krefeld erhielt eine ordnungsverfügung, da der abbruch einer größeren, fest mit dem boden verankerten feuerstelle ohne vorherige anzeige oder genehmigung beim bauaufsichtsamt vorgenommen wurde. Prüfen sie stets die notwendigkeit einer anzeige oder genehmigung, auch bei vermeintlich kleinen vorhaben.
- fehlende erkundung von gefahrstoffen: besonders bei älteren feuerstellen (z.B. Baujahr vor 1993) kann es zu verunreinigungen oder verbauten asbesthaltigen materialien (z.B. In dichtungen, dämmplatten oder mörtelbestandteilen) kommen. Ein bauherr in der nähe von krefeld musste den abbruch unterbrechen und teure spezialfirmen gemäß trgs 519 beauftragen, da bei den arbeiten asbestzementplatten freigelegt wurden, die nicht vorab erkannt und korrekt gehandhabt wurden.
- unsachgemäße entsorgung: das vermischen von bauschutt mit organischen abfällen oder sogar gefährlichen abfällen führt zu erheblich höheren entsorgungskosten und kann umweltschäden verursachen. Die strikte trennung der abfallfraktionen gemäß krwg und avv ist obligatorisch und wird von den entsorgungsbetrieben gefordert.
- mangelnde verkehrssicherung: die baustelle muss während des abbaus und der entsorgung ordnungsgemäß gesichert sein, um unfälle von passanten, kindern oder haustieren zu vermeiden. Offene gruben, lose materialien oder ungesicherte arbeitsbereiche stellen eine erhebliche gefahr dar und können zu haftungsansprüchen führen.