Zaun ohne genehmigung grefrath

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)

die standsicherheit eines zauns, insbesondere bei den in grefrath häufig anzutreffenden lehm-, sand- und moräneböden, hängt maßgeblich von einer fachgerechten fundamentierung ab. Hierbei sind folgende normen und vorschriften relevant:
  • din 18300 (vob/c - erdarbeiten): diese norm regelt die ausführung von erdarbeiten, einschließlich des aushubs für fundamente. Gemäß abschnitt 3.2.1 ist in deutschland eine mindestgründungstiefe von 80 cm unter geländeoberkante einzuhalten, um frostschäden (heben des fundaments durch gefrierendes bodenwasser) zu verhindern. Bei bindigen böden wie lehm kann es ratsam sein, lokal die gründungssohle auf 100 cm zu vertiefen.
  • din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und bemessung im erd- und grundbau): dieser eurocode legt die allgemeinen regeln für die geotechnische bemessung von gründungen fest. Er fordert, dass fundamente so bemessen werden, dass sie ausreichende tragfähigkeit gegenüber vertikal- und horizontallasten (z.B. Windlasten) aufweisen und setzungen innerhalb tolerierbarer grenzen bleiben. Für einfache zaunfundamente bedeutet dies eine ausreichende dimensionierung der fundamentfläche und -tiefe, um ein kippen oder absinken des zauns zu verhindern.
  • bauo NRW: neben den genehmigungsfragen sind auch die allgemeinen anforderungen an die standsicherheit gemäß § 13 bauo NRW zu beachten. Bauliche anlagen müssen im ganzen und in ihren einzelnen teilen sowie für sich allein standsicher sein.
ein bodengutachten ist für einfache zaunfundamente meist nicht erforderlich, jedoch sollte eine visuelle beurteilung der bodenbeschaffenheit erfolgen. Bei lehmboden ist eine gute drainage der fundamentgrube ratsam, um wasseransammlungen und damit frostrisiken zu minimieren.

Fundamenttypen und dimensionierung

für zäune kommen in der regel punktfundamente zum einsatz. Die wahl des fundamenttyps hängt von der zaunart, der pfostenabstände und den bodenverhältnissen ab.
fundamenttyp mindesttiefe (grefrath) material kostenschätzung pro punkt (material)
punktfundament (für zaunpfosten) 80 cm (gemäß din 18300, 3.2.1) beton c12/15 (erdfeucht), ggf. Drainagekies ca. 10-25 eur pro fundament
streifenfundament (für schwere mauersockel) 80 cm (gemäß din 18300, 3.2.1) beton c20/25, bewehrung (q-matte) ca. 30-60 eur pro lfm
schraubfundament (alternativ, für leichte zäune) 100-160 cm (je nach boden u. Windlast) verzinkter stahl ca. 30-80 eur pro fundament
erdanker (nur für sehr leichte zäune, provisorisch) 60-80 cm verzinkter stahl ca. 5-15 eur pro anker
für ein standard-zaunpfostenfundament (z.B. 10x10 cm pfosten) in grefrath auf lehm- oder mischboden empfiehlt sich ein punktfundament mit einer abmessung von mindestens 30x30 cm im querschnitt und einer tiefe von 80 cm. Die gründung sollte auf dem tragfähigen untergrund erfolgen, nicht auf mutterboden.

Häufige fehler beim zaunbau ohne genehmigung

  • unzureichende fundamenttiefe: die unterschreitung der frosttiefe von 80 cm führt zu auffrierungen und irreparablen schäden am zaun.
  • fehlende drainage bei bindigem boden: bei lehmboden kann sich wasser im fundamentbereich sammeln. Ohne eine kiesschicht unter dem fundament oder eine seitliche drainage besteht erhöhte frostrisikogefahr und potenzielle beeinträchtigung der standsicherheit.
  • nichtbeachtung lokaler vorgaben: ein zaun, der zwar genehmigungsfrei ist, aber den festsetzungen eines bebauungsplans (z.B. Maximale höhe, materialvorgabe) widerspricht, kann nachträglich beanstandet werden.
  • fundamentierung auf mutterboden: mutterboden ist nicht tragfähig und führt zu setzungen und instabilität des zauns. Das fundament muss immer auf gewachsenem oder entsprechend verdichtetem untergrund gegründet werden.
  • unzureichende verankerung bei windlasten: insbesondere bei hohen und geschlossenen zäunen sind die windlasten nicht zu unterschätzen. Ein zu kleines fundament kann zum kippen des zauns führen (gemäß din en 1991-1-4 für windlasten).