Mindestabstand sichtschutzzaun grenze remscheid

Einleitung

möchten sie einen sichtschutzzaun an der grenze in remscheid errichten, wissen aber nicht, welche fundamente bei den vorherrschenden bodenverhältnissen nötig sind und welche abstände einzuhalten sind?

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)

die errichtung eines sichtschutzzauns unterliegt allgemeinen technischen baubestimmungen. Gemäß der din 18300 (erdarbeiten - vob/c) müssen fundamente für zäune und ähnliche bauwerke so bemessen sein, dass sie den auftretenden lasten (wind, eigengewicht) sicher standhalten. In nordrhein-westfalen regelt die bauordnung NRW (bauo NRW) die abstandsflächen und nachbarrechte. Für die standsicherheit und bemessung von fundamenten sind die regelungen des eurocode 7 (din en 1997-1, bemessung im erd- und grundbau) maßgeblich. Für die wahl des fundaments ist die bodenart entscheidend. Typische bodenarten in remscheid können lehm, moräne oder sandige böden umfassen. Die mindesttiefe von fundamenten wird durch die frostgrenze und die tragfähigkeit des bodens bestimmt. In NRW liegt die übliche frostgrenze bei 80 cm. Bei schwierigen bodenverhältnissen, wie bindigen böden (lehm), kann eine tiefere gründung oder eine verbreiterung der fundamentsohle erforderlich sein.

Fundamentempfehlungen für sichtschutzzäune

fundamenttyp mindesttiefe (bei lehmboden, NRW) material kostenschätzung (pro laufendem meter zaun, grob)
punktfundamente (für pfosten) 80 cm beton (c12/15), stahlbewehrung bei bedarf 80 - 150 €
streifenfundamente (unter zaunfeld) 80 cm beton (c12/15), ggf. Stahlmatten 120 - 200 €
schraubfundamente (bei geringer belastung) bodenabhängig, siehe herstellerangaben (oft über frostgrenze) stahl (verzinkt) 100 - 180 €
bewehrte bodenplatte (bei sehr weichem boden) bodenabhängig, ggf. Gründungspuffer erforderlich beton (c16/20), stahlbewehrung 200 - 350 €
diese kostenschätzungen sind richtwerte und können je nach region, materialwahl und arbeitsaufwand stark variieren.