Mindestabstand pv anlage grenze gelsenkirchen

Mindestabstand pv-anlage zur grundstücksgrenze in gelsenkirchen - worauf ist zu achten?

möchten sie eine photovoltaikanlage (pv-anlage) am oder nahe der grundstücksgrenze in gelsenkirchen errichten und fragen sich, welche abstände und baulichen voraussetzungen gelten? Als zugelassener baustatiker nach §63 bauo NRW möchte ich ihnen hier eine fundierte, praktische orientierungshilfe geben.

Technische anforderungen und normen (bauo NRW, din-normen)

unabhängig von den grenzabständen gelten grundlegende technische anforderungen. Für die errichtung von pv-anlagen auf freiflächen oder mit besonderen fundamenten sind vor allem folgende regelwerke relevant:
  • bauordnung für das land nordrhein-westfalen (bauo NRW): relevant sind insbesondere die vorschriften zu abstandsflächen (§8 bauo NRW), die jedoch primär für gebäude gelten und bei pv-anlagen oft anders interpretiert werden können. Klärung mit der baubehörde ist hier ratsam.
  • din 18300: vob vergabe- und vertragsordnung für bauleistungen - teil c: allgemeine technische vertragsbedingungen für bauleistungen (atv) - erdarbeiten: diese norm ist maßgeblich für die ausführung von erdarbeiten, einschließlich der gründung von anlagen. Abschnitte zur bodenklasse und aushubtiefe sind hier relevant.
  • din en 1997-1 (eurocode 7): entwurf, berechnung und bemessung von gründung und zugehörige nationale anhänge (z.B. Din en 1997-1/na): diese normen sind für die standsicherheit der fundamente unerlässlich und berücksichtigen bodenbeschaffenheit, lasten und umwelteinflüsse.

Fundamenttypen, tiefe und material - eine übersicht

die wahl des richtigen fundaments hängt maßgeblich von der bodenbeschaffenheit und den auf die pv-anlage wirkenden lasten ab. Bei der errichtung nahe der grenze sind oft gründungsempfehlungen aus einem bodengutachten erforderlich. Hier eine beispielhafte übersicht für typische bodenverhältnisse:
fundamenttyp mindesttiefe (bei typischem baugrund) material kostenschätzung (pro einheit, richtwert)
betonfundament (z.B. Streifenfundament) mindestens 80 cm bis zur frostfreien tiefe (regionale unterschiede beachten) stahlbeton (betongüte c25/30), bewehrungsstahl € 150 - € 400
schraubfundament bodenabhängig; oft bis 1,5 m oder tiefer, je nach tragfähigkeit stahl (verzinkt) € 80 - € 250
punktfundament (z.B. Für pfosten) mindestens 80 cm bis zur frostfreien tiefe stahlbeton, ggf. Mit stahlrohr/profilen € 100 - € 300
bodenanker/erdspieße bodenabhängig; ausreichend tief für standsicherheit stahl (verzinkt) € 50 - € 150
hinweis zur kostenschätzung: die kosten sind stark von der größe der anlage, der komplexität der montage, den örtlichen gegebenheiten und den spezifischen materialanforderungen abhängig. Diese werte dienen lediglich als grobe orientierung.