Antrag befreiung 31 espen

Technische anforderungen an fundamente (din-normen, eurocode 7, bauo NRW)

die bemessung von fundamenten in NRW erfolgt nach den prinzipien des eurocode 7 (din en 1997-1 "geotechnische bemessung von gründungen"). Dieser standard legt die anforderungen an die tragfähigkeit, gebrauchstauglichkeit und dauerhaftigkeit von gründungen fest, basierend auf den baugrundverhältnissen. Für erdarbeiten und den frostschutz von fundamenten ist die din 18300 (vob/c erdarbeiten), insbesondere abschnitt 3.2.1, relevant. Diese norm schreibt vor, dass fundamente frostsicher gegründet werden müssen. In bindigen, frostempfindlichen böden wie lehm ist in NRW eine mindestgründungstiefe von 80 cm unter der geländeoberkante einzuhalten, um ein unterfrieren und damit verbundene hebungen oder setzungen durch frost-tau-wechsel zu verhindern. Die wahl des fundamenttyps hängt maßgeblich von der bodenart, der zu erwartenden last und der funktion des bauwerks ab. Ein bodengutachten ist hierbei immer die präziseste grundlage. Für kleinere bauvorhaben ohne keller, die nur geringe lasten ableiten, können vereinfachte annahmen getroffen werden, jedoch niemals unter missachtung der mindestfrosttiefe.

Fundamenttypen und deren parameter

fundamenttyp mindesttiefe (NRW, lehmboden) material (mindestgüte) kostenschätzung (relativ)
punktfundament (plinthe) 80 cm beton c20/25 gering
streifenfundament 80 cm beton c20/25 (unbewehrt) / c25/30 (bewehrt) mittel
fundamentplatte (nicht unterkellert) 80 cm (unter unterkante platte) beton c25/30 (bewehrt) mittel bis hoch
blockfundament 80 cm beton c25/30 (bewehrt) mittel bis hoch
alle angegebenen tiefen beziehen sich auf die unterkante des fundaments unter geländeoberkante. Eine zusätzliche sauberkeitsschicht von 5-10 cm magerbeton ist üblich.

Häufige fehler bei der fundamentierung auf lehmböden

als statiker begegne ich immer wieder denselben problemen, die oft zu kostenintensiven nachbesserungen oder sogar zum rückbau führen. Hier sind die häufigsten fallstricke:
  • unzureichende frosttiefe: eine gründungssohle von weniger als 80 cm in frostempfindlichem lehmboden führt unweigerlich zu hebungen und rissen im bauwerk durch das gefrieren des bodenwassers.
  • fehlende drainage bei hohem grundwasser: lehm ist wasserundurchlässig. Stauwasser kann zu aufschwimmenden fundamenten oder einer durchnässten gründungssohle führen, was die tragfähigkeit mindert. Eine umlaufende drainage nach din 4095 ist hier essenziell.
  • unzureichendes bodengutachten: sich allein auf erfahrungswerte zu verlassen, ist riskant. Die tatsächlichen bodenschichten und deren tragfähigkeit können stark variieren.
    ein bauherr in unbekannt erhielt beispielsweise eine ablehnung seines bauantrags wegen fehlender nachweise zur tragfähigkeit der fundamente, da kein bodengutachten vorlag und die annahmen zur bodenpressung nicht plausibel waren. Prüfen sie stets die notwendigkeit eines qualifizierten bodengutachtens!
  • vernachlässigung der bodenverbesserung: bei sehr weichen oder stark organischen böden ist oft eine bodenverbesserung (z.B. Durch austauschschichten aus schotter) notwendig, um eine tragfähige gründungssohle zu schaffen. Ohne diese maßnahmen sind setzungen vorprogrammiert.