Abrissgenehmigung garage rheda-wiedenbrück
Lokale vorschriften in rheda-wiedenbrück
für den abriss einer garage ist in der regel keine gesonderte abrissgenehmigung erforderlich, sofern die garage nicht unter eine genehmigungspflicht fällt (z.B. Wegen denkmalschutz oder einer besonderen lage im bebauungsplan). Dennoch ist es unerlässlich, die örtlichen bauvorschriften und den flächennutzungsplan der stadt rheda-wiedenbrück zu prüfen. Informieren sie sich auf der offiziellen webseite der stadt rheda-wiedenbrück über eventuell anwendbare satzungen oder die hinweise zum genehmigungsfreien bauen.
ein bauherr in bielefeld erhielt eine beanstandung, da er eine garage in einem ausgewiesenen wasserschutzgebiet ohne vorherige rücksprache abriss. Prüfen sie stets die besonderheiten ihres grundstücks und dessen lage.
Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)
der reine abriss einer garage fällt primär unter die regelungen der din 18300 "erdarbeiten" (teil der vob/c). Diese norm regelt die ausführung von erdarbeiten und ist somit auch für den abriss relevant, insbesondere hinsichtlich der sicheren beseitigung des bauwerks und der verfüllung von gruben.
Die bauordnung für das land nordrhein-westfalen (bauo NRW) regelt generell die genehmigungspflicht von bauvorhaben. Für den abriss gibt es jedoch oft erleichterungen, solange keine gefahr von dem gebäude ausgeht und der abriss keine öffentlichen belange berührt. Die genauen voraussetzungen für die genehmigungsfreiheit des abrisses sollten sie bei der zuständigen bauaufsichtsbehörde der stadt rheda-wiedenbrück erfragen.
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